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An der Grenze zum Leben?

Josua Hunziker Josua Hunziker

Die Debatte über die Abtreibung erhitzt regelmässig die Gemüter. Bin ich als Kritiker wirklich so weltfremd?

Am vergangenen Wochenende hat in Zürich bereits zum siebten Mal der «Marsch fürs Läbe» stattgefunden. Ein Marsch, der sich nach eigenen Angaben für das Recht auf Leben einsetzt und darum die ethische Vertretbarkeit unserer Gesetzgebung zur Abtreibung (die sogenannte Fristenregelung) in Frage stellt. Grund genug für die «Neue Zürcher Zeitung», dem Thema gleich mehrere Artikel zu widmen. Die Berichterstattung hat mich aufgewühlt, ja, richtiggehend aufgebracht. Denn es wird offensichtlich, dass in der Debatte mit verschiedenen Spiessen gemessen wird. Doch Eins nach dem Anderen.

Am Samstag in der Früh veröffentlichte die NZZ gleich drei zusammenhängende Artikel auf ihrer Website - notabene alle von derselben Autorin:

Der Grundtenor aller Artikel ist klar: Das Recht auf Abtreibung ist eine Errungenschaft unserer Gesellschaft, ein Meilenstein der Frauenrechte. Wer diese in Frage stellt und gar mit dem ungeborenen Leben argumentiert ist erzkonservativ, rückständig und - so suggeriert es zumindest die Darstellung der Marsch-Organisatoren im ersten Artikel - von ziemlich suspektem, verschwörerischem Charakter. Es wird von einem "Frauenbild, das einen erschaudern lässt" berichtet, eines, das "weder zeitgemäss noch liberal" sei. Es wird vom "Kampf gegen die Abtreibung" gesprochen, während die Verteidiger selbstverständlich für das Selbstbestimmungsrecht der Frau einstehen - die Linien zwischen gut und böse sind rasch gezogen. Doch ist die Frage wirklich so einfach? Und haben wir sie als Gesellschaft wirklich schon abschliessend geklärt, so dass eine Diskussion darüber schon fast einen unanständigen Charakter hat?

Frauenrechte
Photo by lucia / Unsplash

Ich gestehe der NZZ und insbesondere einer einzelnen Autorin ihre politische Meinung sehr wohl zu, selbst wenn sie aus meiner Sicht stark ideologisch gefärbt ist. Auch stimme ich mit der Beobachtung überein, dass die Debatte in Gefahr steht sich um sich selbst zu drehen, anstatt sich um die Betroffenen und ihre Situation zu kümmern. Die eskalierte Gegendemonstration der linksautonomen Szene ist das beste Beispiel dafür - ich möchte auf diese sinnlose und unkonstruktive Art der "Debatte" gar nicht weiter eingehen.

Bedenkliche Argumente

Für bedenklich halte ich jedoch das auf den ersten Blick eher harmlos und sachlich scheinende Interview mit zwei Zürcher Kaderärztinnen - zwei Frauen also, denen man als Leser von Berufes wegen eine rationale, wissenschaftlich fundierte Sicht der Dinge zutraut. Ich möchte im Folgenden die im Interview geäusserten Argumente unter die Lupe nehmen und auf ihre Stimmigkeit überprüfen. Insbesondere möchte ich aufzeigen, dass in der Debatte unbequeme Aspekte bewusst ausgeklammert werden, um den eigenen ideologisch begründeten Standpunkt zu verteidigen. Den Start bildet das wissenschaftliche Argument, in einem Folgeartikel werde ich darauf aufbauend die ideologischen Grundpfeiler der Debatte beleuchten.

Unwissenschaftlichkeit

Ein oft vorgebrachtes Argument lautet: "Es ist unwissenschaftlich, zu behaupten, dass bei einer Abtreibung ein Mensch getötet werde." In den Worten von Frau Dr. Tanja Krones:

"Die Haltung der Abtreibungsgegner basiert auf der Vorstellung, dass das Leben mit der Verschmelzung der Ei- und Samenzelle beginnt. Das ist eine Glaubensvorstellung: Eine solche biologische Zäsur gibt es nicht. In den meisten juristischen Systemen markiert die Geburt den entscheidenden Moment. Der Schutzanspruch nimmt aber natürlich graduell zu, je weiter die Schwangerschaft fortschreitet."

Den Abtreibungsgegnern wird also schlicht und einfach Unwissenschaftlichkeit vorgeworfen. Doch ironischerweise zeigt gerade der angeführte wissenschaftliche Fakt, nämlich dass es keine "biologische Zäsur" gibt, an welcher das Leben beginnt, vielmehr auf, dass jeder festgelegte Zeitpunkt, bis zu welcher ein Embryo kein menschliches Leben darstellt, absolut willkürlich und darum wissenschaftlich nicht begründbar ist. Die Fristenregelung suggeriert, dass ein Embryo bis zur 12. Schwangerschaftswoche nicht als menschliches Leben anzusehen und deshalb nicht im rechtlichen Sinne schutzwürdig ist. Doch warum gerade in Woche 12? Warum nicht in Woche 2, 8, 18 oder 34? Die Entwicklung des ungeborenen Kindes verläuft nicht sprunghaft, sondern schreitet konstant fort - dies gilt übrigens auch weiter nach der Geburt. Es gibt schlichtweg kein "magisches Ereignis", keine "biologische Zäsur" bei welchem ein Embryo vom Zellklumpen zum Menschen wird. Niemand, der sich mit den biologischen Fakten auseinandergesetzt hat, wird das ernsthaft bestreiten.

Magisch
Photo by Daniel Jensen / Unsplash

Was Frau Krones auslässt, ist somit die Tatsache, dass beide Standpunkte Glaubensvorstellungen sind: Sowohl dass das Leben mit der Verschmelzung der Ei- und Samenzelle beginnt, als auch, dass dies an irgend einem späteren Zeitpunkt der Fall sei. Eine Definition, wann denn das Leben aus wissenschaftlicher Sicht beginnt, wird nicht geliefert - stattdessen wird auf die gängige Praxis der "meisten juristischen Systeme" verwiesen. Doch die Definitionen, auf welchen diese juristischen Systeme basieren, sind nicht wissenschaftlich begründbar und darum ethisch keinesfalls bindend.

Die Frage nach dem Beginn einer schützenswerten "Person" wird also von einer objektiven Wissensfrage zu einer subjektiven Glaubensfrage gemacht, zu welcher jeder seine eigene Meinung haben darf. Anstatt zu fragen "Wann beginnt das Leben?" wird gefragt "Ab wann wollen wir Leben schützen?". Und alle werfen ihre eigenen Definitionen und Meinungen in den Ring. Frau Krones sagt, dass der Schutzanspruch "natürlich graduell zunimmt" - aber warum soll das natürlich so sein? Auf welcher Basis wird dieser zunehmende Schutz definiert? Bemerkenswerterweise beteuert auch Frau Dr. Betschart im Interview mit der NZZ, dass abgetriebene Embryonen nicht etwa im Abfall entsorgt, sondern kremiert und anschliessen beerdigt werden. Warum denn, wenn es sich nicht um ein Wesen mit Menschenwürde handelt? Ist dies nicht schon ein Eingeständnis des Bewusstseins, dass mit der Abtreibung ein wertvolles Leben beendet, eine Grenze überschritten wurde?

Grabsteine
Photo by Jakob Cotton / Unsplash

Es gibt Bioethiker, welche den Beginn des Herzschlags als den "magischen Übergang" vorschlagen, für andere markiert die Wahrnehmung von Reizen oder das Fühlen von Schmerz den Beginn eines menschenwürdigen Lebens. Wieder andere gehen noch weiter und postulieren, dass erst ein sich ausbildendes Bewusstsein für das "Selbst" den Beginn einer schutzwürdigen Person darstellt - notabene eine Entwicklung, welche erst lange nach der Geburt einsetzt. Man kann also weitergehen und fragen, warum denn, juristisch gesehen, die Geburt den "Sprung" ins menschliche Leben und zur vollendeten Menschenwürde markieren soll - auch hier gilt, dass ein Kind kurz nach der Geburt sich nicht grundsätzlich vom Kind kurz vor der Geburt unterscheidet. Oder weitergedacht: Warum soll ich ein Kind nicht auch in den ersten Lebensmonaten töten dürfen, wenn ich mich als Vater oder Mutter damit überfordert fühle? Wenn vielleicht meine psychische Gesundheit wegen einer Behinderung des Kindes belastet ist? (So verstörend dieser Gedanke ist, so ernsthaft wird dies von einigen "progressiven" Denkern unter dem Stichwort "Nachgeburtliche Abtreibung" gefordert).

Um es etwas abstrakter auszudrücken: Der Unterschied zwischen einem Kind in der 1. Schwangerschaftswoche, einem Neugeborenen und einem Kleinkind ist nicht prinzipieller, sondern gradueller Natur. Es gibt keinen Anhaltspunkt für die Aussage "Jetzt ist der Embryo nur ein Zellklumpen mit biologischer Aktivität, aber morgen ist er eine schützenswerte, menschliche Person". Dies geben mittlerweile auch vehemente Abtreibungsbefürworter zu, wie z.B. die Times-Kolumnistin Antonia Senior oder die Salon Autorin Mary Elizabeth Williams. Letztere endet ihren Artikel mit den Worten

Ein Fötus ist in der Tat ein Leben - ein Leben welches wert ist, geopfert zu werden.

Aus dem Englischen übersetzt durch den Autor

Ist dies einmal festgestellt, bleiben nur noch ideologische Argumente, welche ich in einem Folgeartikel näher beleuchten werde.

Zusammenfassend wird den Abtreibungskritikern also zunächst zwar Unwissenschaftlichkeit vorgeworfen, doch müssen sich die Befürworter bei genauerer Betrachtung rasch wieder ins ideologisch gefärbte Lager zurückziehen. Es wird klar, dass die ethische Vertretbarkeit von Abtreibungen keinesfalls wissenschaftlich begründbar ist. Wer anderes behauptet, misst mit ungleichen Spiessen.

Spiegel
Photo by Vince Fleming / Unsplash

Wir können uns der Frage nicht entziehen

Als fundamentale Grundrechte sind in der schweizerischen Bundesverfassung u.A. die Menschenwürde, die Rechtsgleichheit, das Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit und das der besondere Schutz von Kindern und Jugendlichen festgehalten. Wenn die wissenschaftlichen Fakten nicht klar "die Unmenschlichkeit" eines Embryos beweisen können, müssen wir davon ausgehen, dass ein Embryo von der ersten Stunde an ein menschliches Leben ist. Somit widerspricht die aktuelle Gesetzgebung der Verfassung, gemäss welcher das menschliche Leben unabhängig vom Alter geschützt werden muss. Sie muss konsequenterweise zu Gunsten der schwächsten und jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft angepasst werden.

Wo wir als Gesellschaft beginnen, willkürliche Linien zwischen "blossem menschlichem Leben" und "schützenswerter, menschenwürdiger Person" zu ziehen, begeben wir uns auf äusserst gefährliches Terrain, welche weit über die Abtreibungsfrage hinausgeht. Wenn es schützenswerte und nicht schützenswerte Leben gibt, wer definiert dann die Grenze dazwischen? Die Politiker? Die Richter? Die Ärzte? Wer sind wir, dass wir uns zu Richtern über Leben und Tod emporheben? Täten wir nicht besser daran, die in der Verfassung garantierte "unantastbare Würde des Menschen" konsequent zu respektieren, anstatt anhand willkürlicher Kriterien wie Herzschlag, Bewusstsein, Schmerzempfindung oder Schwangerschaftswochen wertvolles von wertlosem Leben zu unterscheiden?

Fortsetzung folgt

Nachdem klar ist, dass wissenschaftlichen Argumenten in der Debatte bewusst aus dem Weg gegangen wird, werde ich mich in einem Folgeartikel u.A mit folgender, viel häufiger im Zentrum der Diskussion stehenden Frage auseinandersetzen: Hat der Mensch uneingeschränktes Recht auf körperliche Selbstbestimmung?

Hier geht's zu Teil 2: «Grenzenlose Selbstbestimmung?»


Einen vertieften Einblick in die Thematik bietet das Buch «Love thy Body» von Nancy Pearcey, welches kürzlich auch auf Deutsch unter dem Titel «Liebe deinen Körper» erschienen ist.

Titelbild: Embryo ca. 9.-10. Schwangerschaftswoche. Bild von Lunar Caustic auf Flickr

An der Grenze zum Leben?
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